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BGB § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten

BGB § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten

[ Auszug: War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat ... ]